Zusammensetzung
Der Schulbeirat ist das Gremium, in dem Lehrer, Schüler und Eltern im Rahmen der Grundordnung und im Sinne der Zielsetzung der Schule zusammenwirken. Mitglieder im Schulbeirat sind für die Eltern die SEB-Mitglieder:
Mitglieder des Schulbeirats sind im Übrigen der Schulleiter als Vorsitzender und zwei weitere durch die Gesamtkonferenz gewählte hauptberufliche Lehrer, sowie die Schülersprecher*in und zwei weitere von der Klassensprecherversammlung gewählte Schülervertreter*innen ab Klasse 9. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Die Amtszeit der gewählten Vertreter der Lehrer und Eltern beträgt zwei Jahre, die der gewählten Schülervertreter*innen ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
Im Schulbeirat soll jede Schulstufe durch Lehrer oder Eltern vertreten sein. Lehrer, die mit weniger als der Hälfte der Pflichtstundenzahl an der Schule tätig sind, Lehrer, die in einem befristeten Anstellungsverhältnis tätig sind, und Referendare sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar.
Ein Vertreter des Schulträgers kann an jeder Sitzung mit beratender Stimme teilnehmen. Weitere Personen können zu den Sitzungen eingeladen werden.
Aufgaben des Schulbeirats
Der Schulbeirat hat die Aufgabe, Anregungen und Empfehlungen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu geben, das vertrauensvolle Zusammenwirken der Gruppen zu fördern und für einen Ausgleich in Meinungsverschiedenheiten zu sorgen. Oberstes Ziel der Beratungen im Schulbeirat ist es, den Grundkonsens der Beteiligten bei allen anstehenden Problemen zu erhalten und in der Schule eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens zu fördern und somit die Voraussetzungen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule schaffen zu helfen.
Der Schulleiter als Vorsitzender informiert den Schulbeirat über die aktuellen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Der Schulbeirat hat das Recht, in organisatorischen und pädagogischen Fragen Initiativen zu ergreifen und diese als Vorschläge zur Beratung in die verschiedenen Gremien einzubringen.
Beschlüsse und Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung für die Schule sind vor Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien im Schulbeirat zu beraten. Hierzu gehören insbesondere
Der Schulbeirat tagt bei Bedarf, mindestens aber einmal im Schulhalbjahr. Er ist ferner einzuberufen, wenn der Schulleiter oder ein Drittel der Mitglieder unter Angabe der zu beratenden Gegenstände dies beantragen.