Der Schulelternbeirat am Angela-Merici-Gymnasium wird in der Form gebildet, dass er durch vier Wahlvertreter je Klasse gewählt wird, wobei die Vorschriften der Wahlordnung an öffentlichen Schulen für Rheinland-Pfalz entsprechende Anwendung finden. Danach werden 15 Mitglieder und fünf Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen gewählt. Der Schulelternbeirat (SEB) wählt aus seiner Mitte für die Dauer von höchstens zwei Jahren den (die) Vorsitzende(n) - Schulelternsprecher(in) - und dessen (deren) Stellvertreter(in).
Zum Wahlverfahren siehe auch: „Hinweise zur SEB-Wahl“.
Vorsitz: Dr. Britta Fürderer Stellvertreter: Uwe Hoenicke
weitere Mitglieder: Barbara Bange, Jörg Brockhoff, Dr. Norbert Brühl, Sabine Franzen, Dr. Alexander Gehrke, Volker Gladbach, Annemarie Goldbecker, Andreas Herzog, Tanja Himbert, Magdalena Hopp, Julia Lehnertz, Christian Rausch, Anja Schmitt, Björn Schwarz, Stefan Strohm, Michael Zeiger
Die Schulelternsprecherin (ggf. ihr Vertreter) ist beratendes Mitglied der Gesamtkonferenz.
Der SEB wird vom Schulelternsprecher nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schuljahr einberufen. Er muss einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder der Schulträger oder der Schulleiter die Einberufung verlangen. Der SEB kann mit der Beratung einzelner Angelegenheiten einzelne Ausschüsse beauftragen. Der Schulelternsprecher leitet die Sitzung und koordiniert die Arbeit des SEB, vertritt die Elternschaft der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und gegenüber Dritten und pflegt die überregionale Zusammenarbeit mit den Schulelternbeiräten an anderen Schulen. Die Beschlüsse des SEB werden vom Schulelternsprecher unterzeichnet. Der Schulelternsprecher ist an die Beschlüsse des SEB gebunden, sofern diese im Einklang mit den
Erziehungszielen stehen, die in der Grundordnung festgelegt sind. Dem entgegenstehende Beschlüsse hat er dem Schulleiter zur Beanstandung vorzulegen.
Der SEB ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit wird ein neuer Termin festgelegt, an welchem der SEB ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
An den Sitzungen des SEB nimmt der Schulleiter teil. Der Schülersprecher ab Klassenstufe 5, Vertreter der Lehrer und des Schulträgers sowie im Einzelfall weitere Lehrer, Eltern und Schüler nehmen auf Einladung teil.