Teilnahme, Flexibilität
1) Kann mein Kind die Nachmittagsbetreuung auch vor 16:30 verlassen?
Ja. Ein vorzeitiges Verlassen der Betreuung ist möglich. Bitte geben Sie dies bei regelmäßigen Terminen (z. B. Sport, Nachhilfe, etc.) schon bei Vertragsabschluss an, da dies die Planung erleichtert. Sollte Ihr Kind die Betreuung einmalig früher verlassen müssen (z. B. für einen Kindergeburtstag oder Arzttermin), teilen Sie dies bitte am Tag der Betreuung schriftlich mit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine mündliche oder telefonische Benachrichtigung nicht ausreicht.
2) Ich benötige die Betreuung nicht an allen angebotenen Tagen. Kann ich mein Kind trotzdem anmelden?
Ja. Bei Vertragsabschluss teilen Sie einfach mit, an welchen Tagen ihr Kind an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen soll. Es besteht also keine Verpflichtung, das Betreuungsangebot an allen angebotenen Tagen zu nutzen. Wir bitten Sie, auch nur die Tage anzugeben, die Sie wirklich benötigen, damit möglichst viele Kinder an der Betreuung teilnehmen können.
3) Mein Kind nimmt nicht an allen Tagen an der Nachmittagsbetreuung teil. Wie ändert sich mein monatlicher Beitrag?
Aus organisatorischen Gründen gewährt der Anbieter keine Ermäßigung. Der Beitrag bleibt unverändert. Sollte sich die Möglichkeit ergeben, einen Betreuungsplatz zwischen zwei Kindern zu teilen (z.B. Kind A: Montag und Dienstag, Kind B: Mittwoch und Donnerstag), kann der Anbieter die Kosten reduzieren.
4) Besteht ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz?
Aus organisatorischen, räumlichen und finanziellen Gründen können wir nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen pro Wochentag zur Verfügung stellen. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, wird der Anbieter die Plätze in Absprache mit der Schule vergeben. Kriterien sind unter anderem die Berufstätigkeit Alleinerziehender, der Beschäftigungsumfang der Erziehungsberechtigten und das Alter des Kindes. Es ist auch möglich, dass sich zwei Kinder einen Platz teilen, wenn sie ausschließlich an unterschiedlichen Tagen teilnehmen.
5) Was ist im Krankheitsfall zu beachten?
Bitte rufen Sie wie gewohnt vor der 1. Stunde im Sekretariat (0651-145980) an und melden Sie Ihr Kind krank. Teilen Sie dabei bitte mit, dass Ihr Kind an diesem Wochentag für die Nachmittagsbetreuung angemeldet ist!
Bei absehbar längerer Krankheit können Sie Ihr Kind auch für mehrere Tage von der Nachmittagsbetreuung abmelden.
Sollte ihr Kind nicht absehbar länger als einen Tag fehlen, teilen Sie uns dies bitte jeweils morgens mit.
Bitte beachten Sie, dass das Essensgeld andernfalls nicht erstattet werden kann. Der Beitrag für die Nachmittagsbetreuung bleibt unverändert.
Kosten, Vertrag, Ansprechpartner
6) Wie viel kostet die Nachmittagsbetreuung?
Die Kosten der Nachmittagsbetreuung für die Basis-Gruppe belaufen sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmenden voraussichtlich auf einen Betrag zwischen 70 € und 85 € (zzgl. der Kosten für das Mittagessen), der monatlich (auch in den Ferien) und unabhängig von der Anzahl der tatsächlich in Anspruch genommenen Tage per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht wird.
7) Wie werden die Kosten für das Mittagessen abgerechnet?
Bei Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter entscheiden Sie, an wie vielen Tagen in der Woche Ihr Kind die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nimmt. Da die Teilnahme am Mittagstisch verpflichtend ist, fallen für jeden angemeldeten Tag Kosten in Höhe von aktuell 4,10 € an. Unser Caterer, die Firma Streit aus Osann-Monzel, zieht monatlich einen Pauschalbetrag per SEPA-Lastschriftmandat ein, der sich aus der Anzahl der angemeldeten Mittagessen berechnet. Sollte Ihr Kind im Laufe eines Schuljahres an mehr als 4 Wochentagen fehlen, erstattet die Firma Streit die darüber hinaus gehenden Kosten für nicht in Anspruch genommene Mittagessen.
8) Besteht die Möglichkeit, Zuschüsse zu den Kosten zu erhalten?
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, durch den Verein der Freunde und Förderer des Angela-Merici-Gymnasiums einen Zuschuss zu den monatlichen Kosten zu erhalten. Stellen Sie dazu bitte einen formlosen Antrag. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Sekretariat.
Eine Bezuschussung zum Mittagessen (Reduzierung auf eine Selbstbeteiligung von 1 €) im Rahmen des Teilhabepakets ist möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an das zuständige Jobcenter bzw. Jugendamt.
9) Wie lange gilt die Anmeldung?
Der Vertrag zur Nachmittagsbetreuung wird für ein ganzes Schuljahr abgeschlossen. Die Plätze in der Nachmittagsbetreuung werden zu Beginn eines jeden Schuljahres neu vergeben.
Bei Schulwechsel besteht selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht.
10) Mit wem schließe ich den Vertrag ab? Wer ist mein Ansprechpartner?
Den Vertrag über die Nachmittagsbetreuung schließen Sie mit dem externen Anbieter Palais e. V. Dieser kümmert sich um die Verwaltung der Verträge, zieht den monatlichen Beitrag ein und ist der erste Ansprechpartner für inhaltliche und organisatorische Fragen.
Der schulische Ansprechpartner ist der Orientierungsstufenleiter.
11) Ich habe zwei oder mehr Kinder, die an der Betreuung teilnehmen sollen. Kann die Teilnahme an der Betreuung dann für alle Kinder garantiert werden?
Ein wichtiges Anliegen der Nachmittagsbetreuung ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Diese kann nur dann erreicht werden, wenn alle Kinder einer Familie betreut werden. Deshalb werden Geschwisterkinder bei der Platzvergabe bevorzugt behandelt.
Wenn ihr Kind nicht an der kostenpflichtigen Nachmittagsbetreuung teilnimmt…
12) Kann mein Kind auch am Mittagessen teilnehmen, ohne zur Nachmittagsbetreuung angemeldet zu sein?
Ja. Eine Teilnahme am Mittagessen ist auch unabhängig von der Nachmittagsbetreuung möglich. Allerdings sind dann eine Anmeldung und eine Bezahlung (4,10 €) spätestens am Vortag notwendig.
13) Kann sich mein Kind nach Unterrichtsschluss in der Schule aufhalten, ohne zur Nachmittagsbetreuung angemeldet zu sein?
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Ihr Kind kann sich in der Aula oder in dem Arbeitsraum für diejenigen, die nicht an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen, aufhalten.
14) Kann mein Kind an den Arbeitsgemeinschaften teilnehmen, obwohl es nicht zur Nachmittagsbetreuung angemeldet ist?
Selbstverständlich. Das umfangreiche AG-Angebot unserer Schule steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Sollte es für eine AG mehr Interessenten als Plätze geben, entscheidet die jeweilige Leitung (in der Regel eine Lehrkraft), welche Kinder an der Arbeitsgemeinschaft teilnehmen dürfen.