Häufig gestellte Fragen zur Nachmittagsbetreuung

Teilnahme und Flexibilität

Kann mein Kind die Nachmittagsbetreuung auch vor 17:00 verlassen?

Ja. Ein vorzeitiges Verlassen der Betreuung ist möglich. Bitte geben Sie dies bei regelmäßigen Terminen (z. B. Sport, Nachhilfe, etc.) schon bei Vertragsabschluss an, da dies die Planung erleichtert. Sollte Ihr Kind die Betreuung einmalig früher verlassen müssen (z. B. für einen Kindergeburtstag oder Arzttermin), teilen Sie dies bitte dem Betreuungsteam im Vorfeld per Mail oder spätestens am Tag der Betreuung schriftlich mit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine mündliche oder telefonische Benachrichtigung nicht ausreicht.

Ich benötige die Betreuung nicht an allen angebotenen Tagen. Kann ich mein Kind trotzdem anmelden?

Ja. Sie können Ihr Kind auch nur für bestimmte Tage anmelden. Die monatlichen Kosten hängen ab von der Anzahl der gebuchten Betreuungstage, die Betreuungsdauer an den jeweiligen Tagen hat keinen Einfluss auf den Beitrag.

Besteht ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz?

Aus organisatorischen, räumlichen und finanziellen Gründen können wir nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen pro Wochentag zur Verfügung stellen. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, wird der Anbieter die Plätze in Absprache mit der Schule vergeben. Kriterien sind unter anderem die Berufstätigkeit Alleinerziehender, der Beschäftigungsumfang der Erziehungsberechtigten und das Alter des Kindes. 

Kosten, Vertrag, Ansprechpartner

Wie viel kostet die Nachmittagsbetreuung?

Die Kosten der Nachmittagsbetreuung hängen von der Anzahl der gebuchten Betreuungstage ab. Nähere Informationen dazu finden Sie im Informationsschreiben des Palais e. V. auf unserer Webseite.

Besteht die Möglichkeit, Zuschüsse zu den Kosten zu erhalten?

Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, durch den Verein der Freunde und Förderer des Angela-Merici-Gymnasiums einen Zuschuss zu den monatlichen Kosten zu erhalten. Stellen Sie dazu bitte einen formlosen Antrag. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Sekretariat. Eine Bezuschussung zum Mittagessen (Reduzierung auf eine Selbstbeteiligung von 1 €) im Rahmen des Teilhabepakets ist möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an das zuständige Jobcenter bzw. Jugendamt.

Wie lange gilt die Anmeldung? 

Der Vertrag zur Nachmittagsbetreuung wird für ein ganzes Schuljahr abgeschlossen. Die Plätze in der Nachmittagsbetreuung werden zu Beginn eines jeden Schuljahres neu vergeben. Bei Schulwechsel besteht selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht.

Mit wem schließe ich den Vertrag ab? Wer ist mein Ansprechpartner?

Den Vertrag über die Nachmittagsbetreuung schließen Sie mit dem externen Anbieter Palais e. V. Dieser kümmert sich um die Verwaltung der Verträge, zieht den monatlichen Beitrag ein und ist der erste Ansprechpartner für inhaltliche und organisatorische Fragen. Der schulische Ansprechpartner ist der Orientierungsstufenleiter.

Ich habe zwei oder mehr Kinder, die an der Betreuung teilnehmen sollen. Kann die Teilnahme an der Betreuung dann für alle Kinder garantiert werden?

Ein wichtiges Anliegen der Nachmittagsbetreuung ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Diese kann nur dann erreicht werden, wenn alle Kinder einer Familie betreut werden. Deshalb werden Geschwisterkinder bei der Platzvergabe bevorzugt behandelt.

Kann mein Kind auch an einem Mittagessen teilnehmen, wenn es zur Nachmittagsbetreuung angemeldet ist?

Ja. Eine Teilnahme am Mittagessen in der Schule ist auch im Rahmen der Nachmittagsbetreuung möglich. Allerdings sind hier ebenso wie für alle anderen Schülerinnen und Schüler eine Anmeldung und eine Bezahlung spätestens am Vortag notwendig.

Kann mein Kind an den Arbeitsgemeinschaften teilnehmen, obwohl es zur Nachmittagsbetreuung angemeldet ist?

Selbstverständlich. Das umfangreiche AG-Angebot unserer Schule steht allen Schülerinnen und Schülern offen. In Absprache mit den Betreuungskräften kann Ihr Kind die Nachmittagsbetreuung für die Teilnahme an der AG verlassen und nach Abschluss der AG wieder in die Betreuung zurückkehren.

Wenn mein Kind nicht an der kostenpflichtigen Nachmittagsbetreuung teilnimmt …

Kann sich mein Kind nach Unterrichtsschluss in der Schule aufhalten, ohne zur Nachmittagsbetreuung angemeldet zu sein?

Ja, das ist selbstverständlich möglich. Ihr Kind kann sich in der Aula oder in dem Arbeitsraum für diejenigen, die nicht an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen, aufhalten.

Kann mein Kind an den Arbeitsgemeinschaften teilnehmen, obwohl es nicht zur Nachmittagsbetreuung angemeldet ist?

Selbstverständlich. Das umfangreiche AG-Angebot unserer Schule steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Sollte es für eine AG mehr Interessenten als Plätze geben, entscheidet die jeweilige Leitung (in der Regel eine Lehrkraft), welche Kinder an der Arbeitsgemeinschaft teilnehmen dürfen.

Kann mein Kind auch an einem Mittagessen teilnehmen, wenn es nicht zur Nachmittagsbetreuung angemeldet ist?

Ja. Eine Teilnahme am Mittagessen in der Schule ist auch außerhalb der Nachmittagsbetreuung möglich. Allerdings sind hierzu eine Anmeldung und eine Bezahlung spätestens am Vortag notwendig.

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